Kosten &
Kostenübernahme
Ganz gleich, ob es um Betreuung, Begleitung oder Haushaltsdienste geht – wir erledigen alle Aufgaben mit höchster Kompetenz und Engagement. Gemeinsam ermitteln wir den Umfang und die spezifischen Aufgaben, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Unsere Unterstützung bieten wir bereits ab einer Buchungsdauer von zwei Stunden an. Für ein persönliches und unverbindliches Angebot kontaktieren Sie uns bitte. Unsere Preise orientieren sich an dem von den Pflegekassen genehmigten Satz für Unterstützungsangebote im Alltag und können bei Vorliegen eines Pflegegrads direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Sollte kein Pflegegrad vorhanden sein, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch als Privatzahler zur Verfügung. Nutzen Sie unsere umfassende und unverbindliche Erstberatung – diese ist für Sie kostenlos.
Gemäß § 45 a Abs. 1 SGB XI sind die Betreuungsdienste Schaub nach Landesrecht als Anbieter von Unterstützung im Alltag anerkannt und kann bei Vorliegen eines Pflegegrades auch direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Wenn Ihnen ein Pflegegrad zugewiesen wurde, haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegekasse. Für die Finanzierung von Betreuungsleistungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag stehen insbesondere die folgenden Hilfen zur Verfügung:
Im Anschluss finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Begriffe, die Höhe der Ansprüche sowie die entsprechenden Voraussetzungen.
Mit der erstmaligen Genehmigung eines Pflegegrades haben Sie Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbeitrag von 125 €, unabhängig von der Einstufung Ihres Pflegegrades und zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegekasse. Bei Ehepaaren steht jedem Partner, der einen Pflegegrad hat, dieser Entlastungsbetrag zu. Der Entlastungsbetrag dient zur Unterstützung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Selbstbestimmung von pflegebedürftigen Personen. Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Betrag zweckgebunden ist, was bedeutet, dass er nicht als frei verfügbares Geld genutzt werden kann, sondern ausschließlich zur Finanzierung bestimmter Dienstleistungen eingesetzt werden darf. Die Seniorenbetreuung Nocon ist ein von den Pflegekassen zugelassener Anbieter für Unterstützungsleistungen im Alltag und kann diese Leistung direkt mit den Pflegekassen abrechnen. Im Gegensatz zu den Pflegesachleistungen können die monatlichen Ansprüche des Entlastungsbetrags angespart und später verwendet werden. Wenn in den Monaten von Januar bis August keine Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden, steht im September ein Gesamtbetrag von bis zu 1.125 € pro Person mit Pflegegrad zur Verfügung. Unverbrauchte Restbeträge am Ende eines Kalenderjahres können in das folgende Jahr übertragen und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Pflegebedürftige haben das Recht, selbst zu entscheiden, wie und von wem sie betreut werden möchten. Daher steht ihnen die Option offen, entweder Pflegegeld oder die sogenannten Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege oder Betreuung eigenverantwortlich gewährleistet wird, beispielsweise durch Angehörige. Das Pflegegeld wird direkt von der Pflegekasse an die betroffene Person überwiesen, die dann frei über die Verwendung dieser Mittel entscheiden kann.
Plegegrad 1 0€
Pflegegrad 2. 332,00 €
Pflegegrad 5. 946,00 €
Pflegegrad 4. 764,00 €
Pflegegrad 3. 572,00 €
Pflegesachleistungen können beispielsweise für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes verwendet werden, der seine erbrachten Leistungen direkt mit der Kranken- oder Pflegekasse abrechnet.
Es ist wichtig zu beachten, dass bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Betreuungsleistungen umgewandelt werden können. Der umgewandelte Betrag wird im Rahmen der Kombinationsleistung so behandelt, als hätte die pflegebedürftige Person diesen Betrag für ambulante Pflegesachleistungen in Anspruch genommen.
In diesem Fall haben Sie Anspruch auf einen proportionalen Anteil des verbleibenden Pflegegeldes, das durch die Pflegesachleistungen nicht ausgeschöpft wurde.
Pflegende Angehörige benötigen gelegentlich eine Auszeit von der Pflege- oder Betreuungsaufgabe. Die Verhinderungspflege bietet die Möglichkeit, eine Vertretung für diese Zeit zu organisieren. Dies kann für bis zu sechs Wochen oder insgesamt 42 Tage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Die Finanzierung der Vertretung kann sowohl tageweise als auch stundenweise erfolgen. Die Betreuung kann durch Privatpersonen wie Freunde, Verwandte oder Nachbarn sowie durch einen anerkannten Betreuungsdienst, wie die Seniorenbetreuung Nocon, übernommen werden. Wichtige Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sind:
Wenn die Verhinderungspflege durch einen anerkannten Betreuungsdienst in Anspruch genommen wird, unterstützt die Pflegekasse mit bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Sollten keine Mittel für Kurzzeitpflege genutzt werden, stehen zusätzlich 806 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch Ihre individuellen Optionen und ermitteln gemeinsam die Höhe der möglichen Zuschüsse. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.