Wenn Sie Unterstützung im Haushalt benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Seite. Wir helfen Ihnen bei sämtlichen hauswirtschaftlichen Aufgaben und tragen dazu bei, ein angenehmes und einladendes Zuhause zu schaffen. Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, wenn Sie individuelle Wünsche oder weitere Anliegen haben!
Alle Mitarbeitenden des Betreuungsdienstes Schaub sind bestens auf ihre Aufgaben vorbereitet und verfügen mindestens über eine Qualifikation als Betreuungskraft nach §45a SGB XI. Darüber hinaus ist es uns besonders wichtig, dass unsere Betreuerinnen und Betreuer mit Herz und Empathie agieren. Unser Ziel ist es, durch unsere Besuche nicht nur Unterstützung zu bieten, sondern auch Freude und Lebensqualität zu fördern.
Gemäß § 45 a Abs. 1 SGB XI sind die Betreuungsdienste Schaub nach Landesrecht als Anbieter von Unterstützung im Alltag anerkannt und kann bei Vorliegen eines Pflegegrades auch direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Wir bieten Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause an, um Ihren individuellen Betreuungsbedarf zu ermitteln. Zudem unterstützen wir Sie bei der Beratung zu Pflegegeldern und Zuschüssen und helfen Ihnen bei der Beantragung dieser Leistungen.
Ein Überblick über unser Angebot:
Haben Sie weitere Ideen oder Wünsche? Zögern Sie nicht, uns anzusprechen !
Mit zunehmender Hilfsbedürftigkeit steigt entweder die Belastung für Angehörige oder die Kosten für Entlastungsangebote erhöhen sich. Oftmals erfordert die Betreuung eine Zusammenarbeit verschiedener Helfer, und möglicherweise ist zusätzlich eine pflegerische Begleitung durch einen ambulanten Pflegedienst notwendig. Doch welche Unterstützungsmöglichkeiten bietet die Pflegekasse, und wie lässt sich das zur Verfügung stehende Budget am besten aufteilen? Begriffe wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege können dabei verwirrend sein. Wir stehen Ihnen mit umfassender Beratung zur Seite und helfen Ihnen, die verfügbaren Mittel optimal für die Versorgung Ihrer Angehörigen zu nutzen. Gemäß § 45a Abs. 1 SGB XI sind wir ein nach Landesrecht anerkannter Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und können bei Vorliegen eines Pflegegrades auch direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.